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Terminvereinbarung

Zur Terminvergabe erreichen Sie uns telefonisch unter: (0) 651.436 80 60

  • Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Montag, Dienstag und Donnerstag von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

(Bitte beachten sie, dass dies die Kernzeiten der telefonischen Erreichbarkeit, nicht unsere allgemeinen Öffnungszeiten sind ).

Terminanfragen können Sie auch über Email unter praxis@praenataldiagnostik-trier.de an uns richten.

Wichtige Hinweise zu Ihrem Termin in unserer Praxis:

Zur bestmöglichen Planung Ihres Termins im geeigneten Zeitraum sollten Sie am Telefon folgende Informationen bereithalten (oder in der Email mitteilen):

  • Geplante Untersuchung (z.B. Ersttrimesterscreening, Organdiagnostik , Doppler oder Fruchtwasseruntersuchung u.a.)
  • Name des betreuenden Frauenarztes
  • Errechneter Entbindungstermin (falls korrigiert, bitte den korrigierten Termin mitteilen)
  • Ihre Telefonnummer (tagsüber)
  • Besteht eine Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft

Zur Untersuchung selber sollten Sie folgendes mitbringen:

  • Mutterpass
  • Überweisung vom Frauenarzt (entfällt bei IGEL bzw. Privat-Versicherten)
  • Ihre Chipkarte
  • bei speziellen Fragestellungen für die Beurteilung wichtige Befunde (z.B. Labortests, Beratungen, Voruntersuchungen)

Sind Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, so benötigen Sie eine Überweisung zu der geplanten Untersuchung von Ihrem Frauenarzt (außer bei IGEL- Leistungen / Selbstzahler). Überweisungen anderer Fachrichtungen (z.B. Hausarzt) dürfen wir aufgrund der Mutterschaftsrichtlinien nicht annehmen. Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung haben Sie uneingeschränkte freie Arztwahl und benötigen keine Überweisung, da Sie Art, Anzahl und Umfang (unter entsprechend medizinischen Gesichtspunkten) selbst wählen können.

Allgemeine Hinweise:

Damit wir Ihr ungeborenes Kind mit der gebotenen Sorgfalt untersuchen können, müssen wir in Ruhe und mit hoher Konzentration arbeiten. Auch gibt es möglicherweise auffällige Befunde zu besprechen. Daher bitten wir Sie ernsthaft zu überdenken, ob Kinder unter 12 Jahren den Untersuchungen und Beratungen beiwohnen sollten. Müssen Sie dennoch Ihr Kind (aus z.B. organisatorischen Gründen) mitbringen, sollte eine Begleitperson vorerst mit dem Kind im Wartezimmer verbleiben.

Aus grundsätzlichen, rechtlichen und organisatorischen Gründen sind eigene Videoaufnahmen oder Fotos (auch über Handy) der Untersuchung leider nicht gestattet. Selbstverständlich werden wir, falls es die Untersuchungsbedingungen und Lageverhältnisse des Kindes erlauben, versuchen Ihnen ein "Erinnerungsfoto" (evtl. im 3 D - Modus) mitzugeben.